Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg- St. Georg - Familiengericht - vom 17.11.2014 zum Az.
Die Antragsteller werden am Verfahren beteiligt.
Die Gerichtsakte ist dem Antragstellervertreter zur Einsichtnahme in seiner Kanzlei für die Dauer von zweimal 24 Stunden zu übersenden.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Die Antragsteller begehren als Großeltern väterlicherseits die Beteiligung am Hauptverfahren sowie Akteneinsicht.
Die Kindesmutter hat bislang die alleinige elterliche Sorge. Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
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