Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts München II vom 20. August 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Die Betroffene wehrt sich gegen die Anordnung einer Betreuung.
Die 1936 geborene Betroffene und ihr Ehemann, der in einem Pflegeheim lebt, haben vier Kinder (Beteiligte zu 3 bis 6). Das Verhältnis zwischen der Beteiligten zu 6 einerseits und den Beteiligten zu 3 bis 5 andererseits ist zerrüttet. Nachdem die Betroffene nach einem Sturz in ihrer Wohnung nicht sofort aufgefunden wurde, regte die unfallchirurgische Klinik die Einrichtung einer Betreuung an.
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