FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 13.09.2007
1 K 201/05
Normen:
EStG § 33 ; BGB § 1685 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 131

Reisekosten der Großeltern zur Pflege des Kontakts zu dem bei seiner Mutter im Ausland lebenden Enkelkind keine außergewöhnliche Belastung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.09.2007 - Aktenzeichen 1 K 201/05

DRsp Nr. 2007/19033

Reisekosten der Großeltern zur Pflege des Kontakts zu dem bei seiner Mutter im Ausland lebenden Enkelkind keine außergewöhnliche Belastung

Reisekosten zur Wahrnehmung eines gerichtlich erstrittenen Umgangsrechts mit einem Enkelkind erwachsen den Großeltern auch dann nicht zwangsläufig im Sinne des § 33 Abs. 2 EStG, wenn ihr Sohn und Kindesvater während des Scheidungsverfahrens verstirbt und die Kindesmutter zur Verhinderung des Kindesumgangs in das Ausland verzieht.

Normenkette:

EStG § 33 ; BGB § 1685 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Reisekosten zur Wahrnehmung des familienrechtlichen Umgangsrechts im Ausland als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).