I. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Celle vom 15. Oktober 2020 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Kindeseltern streiten um die Rückführung des aus ihrer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenen Kindes J. O. M., geboren am 18. März 2015. Die Kindeseltern leben voneinander getrennt. Die Kindesmutter verzog mit dem Kind im September 2017 von Irland, wo das Kind geboren wurde und wo die Kindeseltern bis 2016 zusammengelebt hatten, nach Polen. Der Kindesvater war zuvor ebenfalls nach Polen verzogen.
Seit September 2018 besuchte J. in G./Polen den Kindergarten. Der Kindesvater hatte mit ihm regelmäßige Besuchskontakte.
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