1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.04.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
3. Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagten aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 09.04.2017 in St. Wendel-Leitersweiler ereignet hat. Die Beklagten sind die Eltern des unfallbeteiligten, am 27.01.2013 geborenen Kindes I.A.. Der Kläger ist Haftpflichtversicherer des am Unfall beteiligten und von dem Zeugen K. gefahrenen Pkw Peugeot 206, amtliches Kennzeichen xxx.
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