OLG Saarbrücken - Urteil vom 22.12.2022
4 U 50/21
Normen:
BGB § 1664;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 15.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 13/19

Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallZusammenstoß mit einem Kind auf einem DreiradVoraussetzungen einer AufsichtspflichtverletzungBegrenzung der Haftung von Eltern auf eigenübliche SorgfaltMaß der gebotenen Aufsicht

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2022 - Aktenzeichen 4 U 50/21

DRsp Nr. 2023/1614

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Zusammenstoß mit einem Kind auf einem Dreirad Voraussetzungen einer Aufsichtspflichtverletzung Begrenzung der Haftung von Eltern auf eigenübliche Sorgfalt Maß der gebotenen Aufsicht

Zum Umfang der Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind in der elterlichen Wohnung.

Das Maß der gebotenen Eltern-Aufsicht bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Aufsichtspflichtigen in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.04.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (14 O 13/19) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3. Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1664;

Gründe:

I.

Der Kläger nimmt die Beklagten aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 09.04.2017 in St. Wendel-Leitersweiler ereignet hat. Die Beklagten sind die Eltern des unfallbeteiligten, am 27.01.2013 geborenen Kindes I.A.. Der Kläger ist Haftpflichtversicherer des am Unfall beteiligten und von dem Zeugen K. gefahrenen Pkw Peugeot 206, amtliches Kennzeichen xxx.