Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 05.03.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigsburg vom 26.02.2020 -
abgeändert.
Gegen den Antragsteller A. A. wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 50,00 Euro festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
2.Die Gerichtsgebühr wird auf 30,00 Euro ermäßigt.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten erfolgt nicht.
I.
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