Die sofortige Beschwerde des Vaters gegen den am 9. Februar 2022 erlassenen Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts Schöneberg -
I.
Der Vater wendet sich gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Familiengerichts vom 9. Februar 2022. Mit diesem Beschluss hat das Familiengericht gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 € festgesetzt und ersatzweise, für den Fall seiner Nichtbeitreibbarkeit, ein Tag Ordnungshaft für jeweils 100 € Ordnungsgeld, weil der Vater am 17. Oktober 2021 gegen die familiengerichtliche Umgangsregelung vom 2. August 2021 zuwidergehandelt haben soll.
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