Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 9. Zivilsenats - Senat für Familiensachen II - des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 23. April 2015 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
Wert: 500 €
I.
Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner, einer Rundfunkanstalt, als Träger der Hinterbliebenenversorgung Auskunft über die Höhe der ihrem geschiedenen verstorbenen Ehemann im Januar 2011 gezahlten Dienstbezüge.
Die Antragstellerin ist die seit dem 22. Oktober 1999 rechtskräftig geschiedene Ehefrau, die weitere Beteiligte ist die Witwe des am 27. Januar 2011 verstorbenen Ehemanns. Dieser war seit dem 1. August 1996 Intendant bei dem Antragsgegner und hatte dieses Amt bis zu seinem Tod inne.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|