Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pirmasens vom 1. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
2.Die Kindesmutter hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die elterliche Sorge für die 15-jährige X... steht der Kindesmutter alleine zu; der nicht sorgeberechtigte Kindesvater lebt in .... Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob der sorgeberechtigten Kindesmutter das Recht zur Entscheidung über eine Covid-19-Impfung entzogen werden soll.
X... wurde im Februar 2020 auf eigenen Wunsch in Obhut genommen und verweigerte im Anschluss (unter anderem aufgrund von Gewalterfahrungen) die Rückkehr in den mütterlichen Haushalt.
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