Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 14. Juli 2016 aufgehoben, soweit für den Aufgabenkreis "alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie insoweit Postangelegenheiten mit Ausnahme der Post des Betreuungsgerichts" die Beteiligte zu 4 zur Betreuerin bestellt wurde.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Die Betroffene wendet sich gegen die Betreuerauswahl für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge.
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