Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 28.5.2020 sowie sein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
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