OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 04.01.2022
7 UF 117/21
Normen:
§ 1671 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB;

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter allein, da der Kindesvater einem Umzug nicht zustimmt

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.01.2022 - Aktenzeichen 7 UF 117/21

DRsp Nr. 2023/969

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter allein, da der Kindesvater einem Umzug nicht zustimmt

Zur Berücksichtigung des Kindeswohls und zur Abwägung der Elternrechte bei der Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn der betreuende Elternteil einen Umzug in einen weiter entfernten Ort plant oder durchführt, in dessen Folge der Umgang des nicht betreuenden Elternteils mit dem Kind erschwert wird.

1. Der Umzug des die Kinder betreuenden Elternteils ist grundsätzlich auch dann zu respektieren und unterliegt als persönliche Lebensentscheidung nicht der gerichtlichen Überprüfung, wenn hierdurch der Umgang mit dem anderen Elternteil erschwert wird. 2. Können die Eltern sich über den Aufenthalt der Kinder insbesondere im Hinblick auf den angedachten Umzug des die Kinder betreuenden Elternteils nicht einigen, so entspricht es dem Wohl der Kinder, dem betreuenden Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur alleinigen Ausübung zu übertragen.

Tenor