Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Peine vom 25. Mai 2020 wie folgt geändert:
Die auf den Vergütungsfestsetzungsantrag des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners vom 8. April 2020 aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung gemäß § 55 RVG wird auf 315,35 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Peine vom 26. September 2019 ist dem Antragsgegner in einem vereinfachtem Unterhaltsverfahren zu dem Aktenzeichen
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