OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 06.02.1987 - Aktenzeichen 5 WF 378/86
DRsp Nr. 1995/2733
Umfang des Ausbildungsunterhalts
1. Zur Frage des Ausbildungsunterhaltes in einem Fall Realschule - Höhere Handelsschule - Lehre - Fachoberschule - Fachabitur.2. Ob nach dem vorgenannten Ausbildungsgang auch noch ein anschließendes Studium zu finanzieren ist, kann erst nach Ablegung des Abiturs entschieden werden.