Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des 14. Familiensenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Dezember 2015 werden auf Kosten der Beteiligten zu 2 und 3 verworfen.
Wert: 5.000 €
I.
Der Beteiligte zu 1 (als Annehmender) und die Beteiligten zu 2 und 3 (als Anzunehmende) haben eine Volljährigenadoption beantragt.
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