Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten zu 1) der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lübeck vom 1. April 2015 wird der angefochtene Beschluss dahingehend geändert, dass der Verfahrenswert für die Folgesache Unterhalt auf 16.632,00 Euro festgesetzt wird.
II.Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten zu 1) der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lübeck vom 10. Februar 2015 wird der angefochtene Beschluss dahingehend geändert, dass der Verfahrenswert für die Folgesache Güterrecht auf 45.000,00 Euro festgesetzt wird.
III.Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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