Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3) vom 01.06.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Herford vom 23.05.2018 dahingehend abgeändert, dass dem Beteiligten zu 1) eine Vergütung in Höhe von 7.673,12 € inklusive Mehrwertsteuer festgesetzt wird.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 3) auferlegt, wobei die Gebühr auf die Hälfte ermäßigt wird. Von der Anordnung einer Kostenerstattung wird abgesehen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.001,95 € festgesetzt.
I.
Die verwitwete Erblasserin T verstarb zwischen dem 00.11.2016 und 00.12.2016 kinderlos und ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung.
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