Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Landshut vom 7. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die betreuungsgerichtliche Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.
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