OLG Bremen - Beschluss vom 10.04.2024
5 UF 75/23
Normen:
HUÜ 2007 Art. 56 Abs. 3;

Vollstreckbarerklärung eines von einem Gericht in den USA erlassenen Unterhaltstitels für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern

OLG Bremen, Beschluss vom 10.04.2024 - Aktenzeichen 5 UF 75/23

DRsp Nr. 2024/5850

Vollstreckbarerklärung eines von einem Gericht in den USA erlassenen Unterhaltstitels für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern

Die Übergangsbestimmung des Art. 56 Abs. 3 des Haager Übereinkommens über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (HUÜ 2007), wonach der Vollstreckungsstaat nach diesem Übereinkommen nicht verpflichtet ist, eine Entscheidung oder Unterhaltsvereinbarung in Bezug auf Zahlungen zu vollstrecken, die vor dem Inkrafttreten des Übereinkommens zwischen dem Ursprungsstaat und dem Vollstreckungsstaat fällig geworden sind, soweit nicht Unterhaltspflichten aus einer Eltern-Kind-Beziehung gegenüber einer Person betroffen sind, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, entbindet den Vollstreckungsstaat zwar im genannten Falle von der grundsätzlich bestehenden Verpflichtung zur Vollstreckung, enthält jedoch kein Verbot einer Vollstreckbarerklärung.

Tenor

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Normenkette:

HUÜ 2007 Art. 56 Abs. 3;

Gründe

I.

Es geht im vorliegenden Verfahren um die Vollstreckbarerklärung eines von einem Gericht in den USA erlassenen Unterhaltstitels.