OLG Nürnberg - Beschluss vom 01.02.2010
7 WF 45/10
Normen:
ZPO § 766; ZPO § 767; BGB § 1629 Abs. 1;
Fundstellen:
FuR 2010, 297
Vorinstanzen:
AG Schwandorf, vom 22.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 881/09

Vollstreckung aus einem zu Gunsten eines minderjährigen Kindes erwirkten Unterhaltstitel nach Eintritt der Volljährigkeit

OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.02.2010 - Aktenzeichen 7 WF 45/10

DRsp Nr. 2010/3287

Vollstreckung aus einem zu Gunsten eines minderjährigen Kindes erwirkten Unterhaltstitel nach Eintritt der Volljährigkeit

Liegt ein Titel auf Zahlung von Unterhalt an ein minderjähriges Kind vor, der vom sorgeberechtigten Elternteil aufgrund der diesem zustehenden gesetzlichen Vertretungsmacht erwirkt und vollstreckt wurde, kann der Schuldner einer weiteren Vollstreckung durch diesen Elternteil die Volljährigkeit des Kindes nicht im Wege einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO, sondern - im Hinblick auf den Wegfall der gesetzlichen Vertretungsmacht - nur mit einer Erinnerung nach § 766 ZPO entgegenhalten.

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwandorf vom 22.12.2009 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 766; ZPO § 767; BGB § 1629 Abs. 1;

Gründe:

I. Der Kläger und die Beklagte sind die seit dem Jahr 2003 geschiedenen Eltern des am 24.9.1991 geborenen Kindes ...