I. Mit dem angefochtenen Beschluss verweigert das Amtsgericht - Familiengericht - Hof dem Kläger Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Verurteilung des Beklagten zur Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskunft an Eides Statt, da die Voraussetzungen für diesen Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nicht schlüssig dargetan worden seien. Das Amtsgericht führt dabei aus, es seien keine konkreten Anhaltspunkte seitens des Klägers dafür dargetan, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt seitens des Beklagten erstellt worden sei.
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