OLG Bamberg - Beschluss vom 23.02.2007
7 WF 5/07
Normen:
BGB § 259 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1181
OLGReport-Bamberg 2007, 822
Vorinstanzen:
AG Hof, vom 21.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 196/05

Voraussetzungen der eidesstattlichen Versicherung der Vollständigkeit und UNRichtigkeit einer Auskunft

OLG Bamberg, Beschluss vom 23.02.2007 - Aktenzeichen 7 WF 5/07

DRsp Nr. 2008/14092

Voraussetzungen der eidesstattlichen Versicherung der Vollständigkeit und UNRichtigkeit einer Auskunft

Es besteht eine gewisse Annahme für die Unvollständigkeit und Unrichtigkeit der Rechnungslegung, die bei gehöriger Sorgfalt sich hätte vermeiden lassen, wenn der Unterhaltsverpflichtete angibt, über ein monatliches Nettoeinkommen in einer Größenordnung von 400 EUR zu verfügen, von dem sich sein Lebensunterhalt nicht bestreiten lässt.

Normenkette:

BGB § 259 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Mit dem angefochtenen Beschluss verweigert das Amtsgericht - Familiengericht - Hof dem Kläger Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Verurteilung des Beklagten zur Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskunft an Eides Statt, da die Voraussetzungen für diesen Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nicht schlüssig dargetan worden seien. Das Amtsgericht führt dabei aus, es seien keine konkreten Anhaltspunkte seitens des Klägers dafür dargetan, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt seitens des Beklagten erstellt worden sei.