Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Braunschweig vom 19.08.2022 abgeändert und dem Antragsteller ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für die erste Instanz unter Beiordnung seiner Verfahrensbevollmächtigten bewilligt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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