1. Die Beschwerde der Beteiligten vom 21.09.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichtes -Familiengerichtes- Bersenbrück vom 16.08.2022,
2. Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1) bis 3) je zu 1/3, im Übrigen findet eine Erstattung von Kosten nicht statt.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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