OLG Oldenburg - Beschluss vom 14.11.2022
11 UF 187/22
Normen:
BGB § 1767 Abs. 1;
Fundstellen:
WKRS 2022, 66575
FK 2023, 110
MDR 2023, 116
NZFam 2023, 665
Vorinstanzen:
AG Bersenbrück, vom 16.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 18 F 110/21

Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption durch die eigenen UrgroßelternBegriff der sittlichen Rechtfertigung im Sinne von § 1767 Abs. 1 BGB

OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.11.2022 - Aktenzeichen 11 UF 187/22

DRsp Nr. 2023/12644

Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption durch die eigenen Urgroßeltern Begriff der sittlichen Rechtfertigung im Sinne von § 1767 Abs. 1 BGB

An der sittlichen Rechtfertigung einer Erwachsenenadoption im Sinne von § 1767 Abs. 1 BGB fehlt es, wenn bereits ein natürliches Verwandtschaftsverhältnis besteht und durch die Adoption das gewachsene Familiengefüge quasi auf den Kopf gestellt würde, weil der Anzunehmende nunmehr Kind seiner eigenen Urgroßeltern wäre, mithin der Generation der Eltern seiner eigenen Mutter angehören würde.

1. Die Beschwerde der Beteiligten vom 21.09.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichtes -Familiengerichtes- Bersenbrück vom 16.08.2022, 18 F 110/21 AD, wird als unbegründet zurückgewiesen.

2. Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1) bis 3) je zu 1/3, im Übrigen findet eine Erstattung von Kosten nicht statt.

3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1767 Abs. 1;

Gründe:

I.