Mandatssituation 7.3: Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Autor: Kottke

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster

Ihre Mandantin, Frau Maier, legt Ihnen ein Scheidungsurteil aus dem Jahre 2005 vor, in welchem der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist. Ein nicht ausgeglichenes Anrecht aus einer Betriebsrente des Ehemannes wurde damals dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten. Frau Maier möchte wissen, was zu tun ist. Sie beziehe seit diesem Monat eine Altersrente. Ihr geschiedener Mann sei auch bereits seit drei Jahren in Rente und erhalte seine gesetzliche Rente und seine Betriebsrente.

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Wann wurde die Ehe geschlossen?

Wann wurde die Ehe geschieden?

Welches Anrecht wurde dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten?

Bezieht der damals ausgleichspflichtige Ehepartner bereits eine Rente aus diesem Anrecht?

Bezieht der ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits eine laufende Versorgung wegen Alters oder Invalidität, beispielsweise aus

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gesetzlicher Rentenversicherung (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund),

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Beamtenversorgung,

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berufsständische Versorgungen (z.B. Versorgungswerke der Freiberufler),

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betriebliche Altersversorgungen (z.B. klassische Betriebsrenten, Direktversicherungen),

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private Alters- und Invaliditätsversorgung (z.B. Rentenversicherungen),

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sonstiger Versorgung i.S.d. § 2 VersAusglG ?

Ist die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht?