Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Rostock vom 26. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Für den Betroffenen war 2012 eine Betreuung eingerichtet worden und zunächst Herr M. J. als Berufsbetreuer bestellt. Nachdem er Jahresberichte und Rechnungslegungen nicht fristgerecht bei Gericht eingereicht hatte, entließ das Amtsgericht den Betreuer M. J. wegen fehlender Eignung und bestellte den Beteiligten zu 2 als neuen Berufsbetreuer. Die dagegen vom Betroffenen eingelegte Beschwerde wies das Landgericht zurück.
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