Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Marienberg vom 17. Juli 2014 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
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