Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Celle vom 28. Dezember 2009 geändert.
Es wird festgestellt, dass die Beteiligte zu 1 (Antragstellerin) nach dem Tode ihres am ... 2009 verstorbenen Ehemannes, des Landwirts C. H. W. K. W., Hoferbin des im Grundbuch von B., Bl. ... eingetragenen Hofes geworden ist.
Die Gerichtskosten für die erste Instanz hat die Beteiligte zu 1 zu tragen. Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Geschäftswert wird für beide Instanzen auf 137.536 € festgesetzt.
I. Nachdem ihr Ehemann, der Landwirt C. H. W. K. W. am ... 2009 plötzlich verstorben war, hat die Beteiligte zu 1 und Antragstellerin, seine Ehefrau, unter dem 20. Juli 2009 einen Antrag auf Hoferbenfeststellung gestellt.
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