OLG Celle - Beschluss vom 30.06.2010
10 UF 82/10
Normen:
FamFG § 59;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 121
NJW-RR 2011, 220
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 26.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 615 F 6382/09

Zulässigkeit der Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen die Ablehnung des Entzugs der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter

OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2010 - Aktenzeichen 10 UF 82/10

DRsp Nr. 2010/16299

Zulässigkeit der Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen die Ablehnung des Entzugs der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter

1. Einem Vater, der nie zuvor an der elterlichen Sorge beteiligt war, steht gegen eine Entscheidung des Familiengerichts, die einen Entzug der elterlichen Sorge der Mutter ablehnt, auch unter der Geltung des FamFG keine Beschwerdeberechtigung zu. 2. Eine Beschwerdeberechtigung des Vaters kann in einem derartigen Fall auch nicht aus dem Urteil des EuGHMR vom 3. Dezember 2009 - 22028/04 - FamRZ 2010, 103 hergeleitet werden.

Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 26. Februar 2010 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Der Verfahrenswert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

FamFG § 59;

Gründe: