Dem Beklagten wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren verweigert.
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er der Vater des minderjährigen Beklagten, gesetzlich vertreten durch die Kindesmutter, ist.
Das Amtsgericht hat, nachdem dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, die Klageschrift mit Verfügung vom 23.11.2005 an den Beklagten zugestellt.
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