1. Die Beschwerde des betroffenen Jugendlichen gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leipzig vom 07.04.2010 wird
z u r ü c k g e w i e s e n.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
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