I. Die Beschwerde des Vaters wird zurückgewiesen.
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen zu 2. und 3. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadt1 vom 6.12.2021 abgeändert:
Das Umgangsrecht des Vaters mit seiner Tochter A wird bis zu deren Volljährigkeit am XX.XX.2023 ausgeschlossen.
Das Umgangsrecht des Vaters mit seinem Sohn B wird bis zum XX.XX.2024 ausgeschlossen.
II. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens verbleibt es bei der Kostenentscheidung aus dem angefochtenen Beschluss.
III. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 Euro festgesetzt.
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