OLG Dresden - Urteil vom 27.07.2010
20 UF 332/10
Normen:
ZPO § 629;
Vorinstanzen:
AG Plauen, vom 25.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 0458/09

Zulässigkeit der Entscheidung über den Scheidungsantrag allein

OLG Dresden, Urteil vom 27.07.2010 - Aktenzeichen 20 UF 332/10

DRsp Nr. 2011/10808

Zulässigkeit der Entscheidung über den Scheidungsantrag allein

Es stellt sich als wegen Verstoßes gegen den Verbundgrundsatz unzulässiges Teilurteil dar, wenn das Familiengericht die Ehe scheidet, ohne gleichzeitig über einen rechtshängigen Antrag auf nachehelichen Unterhalt entschieden zu haben. Das gilt auch dann, wenn der Antrag zum nachehelichen Unterhalt in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt worden ist.

1. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Plauen vom 25.01.2010 - 5 F 458/09 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Familiengericht Plauen zurückverwiesen.

2. Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Familiengericht vorbehalten.

Normenkette:

ZPO § 629;

Gründe: