Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt, durch den der Antragsteller und Beteiligte zu 3. als Vater der Beteiligten zu 1. festgestellt wurde.
Die Beteiligten zu 2. und 3. sind und waren nicht miteinander verheiratet. Die Beteiligte zu 2. ist die Mutter der Beteiligten zu 1. und ledig.
Die Beteiligte zu 1. wurde am XX.XX.2020 in Rumänien geboren.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|