Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 30.08.2022 wird
zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
3.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
4.Der Antragsgegnerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin ...., bewilligt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren des Antragstellers auf Rückführung seiner Tochter K. Y., geb. ....2021, in die Ukraine nach den Bestimmungen des vom 25.10.1980 (HKÜ).
1. 2. 3. 1. 2. 3. a) b) [4.]
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