I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Nürnberg aufgehoben.
II. Das Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg wird angewiesen, das mit Endurteil vom 09.07.2009 ausgesetzte Verfahren zum Versorgungsausgleich wieder aufzunehmen.
I. Der am 21.12.1943 geborene Antragsteller bezieht seit 01.01.2009 eine Rente aus der gesetzlichen Altersversorgung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Die am 06.12.1948 geborene Antragsgegnerin hat während der Ehe Anwartschaften auf eine Altersversorgung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder erworben.
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