Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Verden (Aller) vom 18. Februar 2010 - 5 F 55/10 - wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 € festgesetzt.
I. Die vorläufige Unterbringung der unter gemeinsamer elterliche Sorge ihrer geschiedenen Eltern stehenden 17jährigen Betroffenen ist auf Antrag ihrer Mutter durch den angefochtenen Beschluss für die Dauer von sechs Wochen im Wege der einstweiligen Anordnung familiengerichtlich genehmigt worden. Die Betroffene leide an einer emotionalen Störung des Sozialverhaltens mit suizidalen Gedanken sowie an einer atypischen Anorexie mit Gewichtsverlust.
In dem Beschluss ist ein Verfahrensbeistand bestellt worden. Die persönliche Anhörung der Betroffenen ist nach Beschlussfassung noch am selben Tag nachgeholt worden.
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