OLG Celle - Beschluss vom 08.06.2010
2 W 149/10
Normen:
BerHG § 6 Abs. 2;
Fundstellen:
AGS 2010, 453
FamRZ 2011, 495
Vorinstanzen:
AG Syke, vom 19.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 23 II 204/10

Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung gegen die Versagung von Beratungshilfe

OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2010 - Aktenzeichen 2 W 149/10

DRsp Nr. 2010/10701

Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung gegen die Versagung von Beratungshilfe

Wird die Erinnerung gegen die Versagung von Beratungshilfe zurückgewiesen, ist gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Die am 27. Mai 2010 vorab per Telefax bei dem Amtsgericht Syke eingelegte sofortige Beschwerde des Antragstellers vom gleichen Tag gegen den Beschluss des Amtsgerichts Syke vom 19. Mai 2010 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Beschwerdewert: bis zu 600 €.

Normenkette:

BerHG § 6 Abs. 2;

Gründe: