Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den am 19.06.2019 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen-Borbeck wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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