FG Köln - Urteil vom 30.09.2015
14 K 2679/12
Normen:
EStG § 26; EStG § 26b; AO § 34; InsO § 80; BGB § 1353; InsO § 55;
Fundstellen:
ZInsO 2015, 2587
ZVI 2016, 26

Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begründet im Insolvenzverfahren eine Masseverbindlichkeit

FG Köln, Urteil vom 30.09.2015 - Aktenzeichen 14 K 2679/12

DRsp Nr. 2015/19688

Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begründet im Insolvenzverfahren eine Masseverbindlichkeit

Eine Einkommensteuerschuld, die aus der Ausübung des Veranlagungswahlrechts zur Zusammenveranlagung durch den Insolvenzverwalter resultiert, ohne dass der Schuldner zivilrechtlich zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung verpflichtet war, ist Masseverbindlichkeit.

Normenkette:

EStG § 26; EStG § 26b; AO § 34; InsO § 80; BGB § 1353; InsO § 55;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Insolvenzverfahren eine Masseverbindlichkeit begründet.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Beigeladenen. Über das Vermögen des Beigeladenen wurde am … Mai 2005 durch Beschluss des Amtsgerichts A unter dem Aktenzeichen 1 das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Insolvenzverfahren ist mit Beschluss vom 18. September 2013 mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben worden. Gleichzeitig ist in dem Beschluss die Nachtragsverteilung hinsichtlich eines zukünftig frei werdenden Restmassebestandes durch Wegfall der Rückstellung für Masseverbindlichkeiten aus Einkommensteuerforderungen sowie Prozesskosten aus dem hier anhängigen Rechtsstreit angeordnet worden.