Mandatssituation 5.9: Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge des unverheirateten Vaters

Autor: Kraft

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster 1 Muster 2

Aus einer flüchtigen Affäre zwischen Frau Schubert und Herrn Müller ist die gemeinsame Tochter Lea hervorgegangen. Frau Schubert kann sich nicht vorstellen, mit Herrn Müller zukünftig wichtige Entscheidungen zu besprechen. Den Vorschlag, eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abzugeben, lehnt sie daher ab. Sie will mit Herrn Müller am liebsten gar nicht kommunizieren. Herr Müller möchte das gemeinsame Sorgerecht erlangen.

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Der Mandant muss zuerst die Vaterschaft für das Kind anerkennen.

Besprechen Sie mit Ihrem Mandanten, dass für den antragstellenden Vater keine Aussicht auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe bestehen dürfte. Denn es besteht kein Anwaltszwang und die Rechts- und Sachlage dürfte nur im Ausnahmefall als schwierig gelten. Für die Mutter kann sich die Situation jedoch anders darstellen. Denn zur Abwehr des gemeinsamen Sorgerechts kommt es auf einen substantiierten am Einzelfall orientierten Sachverhaltsvortrag an. Wenn es der Sachverhalt rechtfertigt, dürfte für die Mutter die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen.