10/2.2.2 Wann spricht man von "vorsorgenden" Eheverträgen?

Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel

Von vorsorgenden Eheverträgen ist die Rede, wenn sich die Klienten bei der Planung ihrer Eheschließung oder frisch vermählt mit der individuellen Gestaltung ihrer ehelichen Gemeinschaft und auch mit dem "Störfall" Ehescheidung befassen.

Letzte redaktionelle Änderung: 25.08.2021