10/2.2.3 Interessenkollision

Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel

Gemeinsame Beratung

Für den Rechtsanwalt bedeutet eine solche Beratungssituation, sich mit dem Thema "Interessenkollision" vertraut machen zu müssen. Die Verlobten oder Eheleute werden ohne jedes Problembewusstsein zur gemeinsamen Beratung erscheinen. Sie werden, wenn sie nicht seltenerweise schon Streit über den Inhalt des beabsichtigten Vertrags hatten, wohl kaum auf die Idee kommen, sich getrennt bei zwei Anwälten in die Beratung zu begeben. Sie wollen im Wesentlichen Informationen darüber, was das Gesetz für sie bereithält und welche Modifikationen üblich sind, zu ihnen passen und zulässig sind. Die Auswahl unter den verschiedenen Möglichkeiten gelingt ihnen dann regelmäßig konfliktfrei aus eigener Kraft unter Nutzung der gemeinsamen Fairnessvorstellungen, wenn der Anwalt geschickt moderiert.

Dennoch muss der Anwalt auf der Hut sein, denn dass Interessen bei der Verteilung von Werten oder beim Verzicht auf Rechte grundsätzlich gegenläufig sind, liegt in der Natur der Sache - und das schlichte "Einverstandensein" der Mandanten mit gemeinsamer Beratung genügt nicht.