10/3.5 Mediation

Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel

Verhältnis des Rechtsanwalts zur Mediation

Rechtsanwälte, die als Mediatoren arbeiten, müssen nach der Berufsordnung eine entsprechende anerkannte Ausbildung absolviert haben. Den Anspruch, ein Lehrbuch über Mediation zu ersetzen, verfolgt dieses Werk daher nicht. Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass Mediation eine Verhandlungsmethode ist, deren häufige Anwendung im Familienrecht darin besteht, dass am Tisch des Mediators (ob Anwalt oder nicht) Vereinbarungen jeglicher Couleur ausgehandelt werden. Der Anwalt, der selbst keine Mediationsausbildung anstrebt oder der dieser Methode womöglich mit Unverständnis oder Kritik gegenübersteht, sollte dennoch wissen, was das ist - denn es könnte ein Mandant zu ihm kommen, der anderswo "in Mediation" ist, dies anstrebt, dem dies vernünftigerweise anzuraten wäre, dem ein Gericht dies vorschlägt (§ 278a Abs. 1 ZPO) oder der mit einer fertig verhandelten Mediationsvereinbarung mit der Bitte um rechtliche Prüfung erscheint. Es könnte aber auch sein, dass ein Gericht angeordnet hat, einzeln oder gemeinsam mit seinem Ehegatten an einem Informationsgespräch über Mediation teilzunehmen (§ 135 FamFG).