10/3.8 Zusammenarbeit mit Notaren

Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel

In der Zusammenarbeit mit den Notaren hat sich folgende Vorgehensweise bewährt: Der Anwalt sorgt für eine schriftliche Vorlage an den Notar, in der im Sinne eines Ergebnisprotokolls der Inhalt der Einigungen festgehalten ist, in möglichst verständlicher Sprache: "Die Ehefrau übernimmt das Haus mit Inventar und Schulden allein und zahlt den Ehemann mit 70.000 € aus, damit sind auch Haushaltsgegenstände und Zugewinnausgleich erledigt." Aufgabe des Notars ist, die gefundene Lösung in einer rechtssicheren Vertragsurkunde umzusetzen. Der Notar wird den Entwurf an die Beteiligten und deren Anwälte übersenden, damit geprüft werden kann, ob genau das Gewollte umgesetzt ist.

In Zeiten heutiger Technisierung ist zu empfehlen, dass derartige Entwürfe per E-Mail hin- und her versandt werden, so dass Übertragungsfehler ausscheiden und Änderungswünsche unkompliziert und detailgenau kenntlich gemacht werden können.