10/8.5.10.6 Wechselmodell: kein Unterhaltsvorschuss

Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel

Vereinbaren Eltern mit beengten wirtschaftlichen Verhältnissen ein Wechselmodell, so müssen sie sich darüber bewusst sein, dass keiner von beiden als "alleinerziehend" i.S.d. UVG gilt und Unterhaltsvorschuss beantragen kann.

Durch das UVG wollte der Gesetzgeber den Schwierigkeiten begegnen, die alleinstehende Elternteile und ihre Kinder haben, wenn sich ein Elternteil den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem unterhaltsberechtigten Kind entzieht, hierzu ganz oder teilweise nicht in der Lage ist oder ein Elternteil verstorben ist (vgl. BT-Drucks. 8/1952, S. 1).