Autoren: Mainz-Kwasniok/Schönenberg-Wessel |
Genau anders als im Sozialrecht kann für Beamte eine Verdoppelung von Zulagen die Folge sein: Hier kann die Vereinbarung eines Wechselmodells nach sich ziehen, dass beide Eltern (wenn beide Beamte sind) den kinderbezogenen Familienzuschlag als zusätzlichen Gehaltsbestandteil beanspruchen können.
So entschied das BVerwG (v. 27.03.2014 -
PraxishinweisBitte beachten Sie: Das Besoldungsrecht ist Ländersache. Die Länder können sich eigene Landesbesoldungsgesetze geben. |
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