11/6.4 Entscheidung, Kosten, Rechtsmittel

Autor: Grün

Entscheidung

Das Beschwerdegericht prüft zunächst, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Frist und Form eingelegt ist (§ 68 Abs. 2 Satz 1 FamFG). Fehlt es daran, wird das Rechtsmittel verworfen (§ 68 Abs. 2 Satz 2 FamFG). Ist das Rechtsmittel zulässig, entscheidet das Beschwerdegericht zur Sache (§ 69 FamFG).

Kosten