Autor: Grün |
Das Beschwerdegericht prüft zunächst, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Frist und Form eingelegt ist (§ 68 Abs. 2 Satz 1 FamFG). Fehlt es daran, wird das Rechtsmittel verworfen (§ 68 Abs. 2 Satz 2 FamFG). Ist das Rechtsmittel zulässig, entscheidet das Beschwerdegericht zur Sache (§ 69 FamFG).
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|