12/2.2 Progressiver Steuertarif

Autor: Christ

Das Einkommen unterliegt einem progressiven Steuertarif, d.h. mit steigendem, zu versteuerndem Einkommen steigt der Steuersatz an. Mit Spitzensteuersatz oder Grenzsteuersatz wird der höchste von einer Person zu zahlende Steuersatz benannt; d.h., bei einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens um 1 € führt dies zu einer Steuerersparnis in Höhe dieses Spitzensteuer- bzw. Grenzsteuersatzes.

Beispiel

Für das Kalenderjahr 2023 kommt für M der Grenzsteuersatz von 42 % zur Anwendung. Kann M ihr Einkommen um 100 € senken, etwa, weil in 2023 weitere Betriebsausgaben i.H.v. 100 € anfallen, spart sie 42 € Einkommensteuern (ohne Berücksichtigung von etwaigem Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer).

Wirkung Spitzen- oder Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz von 42 % beginnt bei einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 € (Stand: Juni 2023). Jeder über einem Betrag von 62.810 € liegende Euro wird mit 42 % besteuert, so dass jeder Euro mit 42 Cent Einkommensteuern (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) belastet wird. Unterhalb des Grenzsteuersatzes steigt der Steuersatz in Stufen an. Der für die jeweilige Stufe zu zahlende Steuersatz bleibt auch dann für diese Stufe erhalten, wenn das zu versteuernde Einkommen steigt und weitere Stufen erreicht werden.

Hinweis