12/3.5.6.1 Risiko der Zurechnung bei Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Autor: Christ

Um es vorwegzunehmen: Das größte Risiko bei der Ermittlung des Erstattungsberechtigten tragen diejenigen, die die Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Denn wird bei Zahlung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen keine Angabe dazu gemacht, wem diese Zahlung zuzurechnen ist, wird unterstellt, dass diese Zahlung für beide Eheleute/eingetragene Lebenspartner gleichermaßen getätigt wird, sogenannter doppelter Tilgungswille. Dies hat manchmal fatale Folgen, wie die nachfolgenden Erläuterungen zeigen.

Letzte redaktionelle Änderung: 11.10.2023