Autor: Christ |
Kommt es bei der Einkommensteuerveranlagung zu einem Steuerguthaben, ist für die Frage, welche Person Anspruch auf Auszahlung des Guthabens hat, entscheidend, welche Steuerzahlungen dieser Person zugerechnet wurden (siehe zur Zurechnung ausführlich oben Teil 12/3.5.6.3).
Das Steuerguthaben wird entsprechend dem Verhältnis der beiden Eheleute/eingetragenen Lebenspartner zuzurechnenden Steuerzahlungen verteilt.
Es ergibt sich folgende Formel:
Formel zur Berechnung des einem der Eheleute/eingetragenen Lebenspartner zustehenden Erstattungsanspruchs bei Zusammenveranlagung | ||
Erstattungsanspruch des Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartners = | Summe der diesem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner zuzurechnenden Steuerzahlungen | |
Summe aller Steuerzahlungen |
BeispielInsgesamt werden durch Lohnsteuer- und Einkommensteuer-Vorauszahlungen in 2022 29.000 € Einkommensteuern gezahlt. Davon werden der Ehefrau F 10.000 € und dem Ehemann M 19.000 € zugerechnet. Bei der Einkommensteuerveranlagung 2022 werden 20.000 € Einkommensteuer festgesetzt. Die Aufteilung des Erstattungsanspruchs (Guthabens) i.H.v. 9.000 € zwischen F und M ist wie folgt zu berechnen:
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